Kanzlei Dr. Susana Peña

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Wir vertreten Ihre Interessen in Deutschland, Spanien und Kolumbien

Die Abrechnung des Honorars erfolgt über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder individuell auf Basis einer Honorarvereinbarung, welche sich grundsätzlich nach dem Zeitaufwand oder Stundensatz richtet. Bei überschaubaren Fällen ist auch eine Pauschalvergütung möglich. Dadurch kann Ihrer finanziellen Situation Rechnung getragen werden. Wir übernehmen für Sie gerne die Beantragung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe, die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zustehen kann.


 Kanzlei Dr. Susana Peña  
Häusserstraße 6a  
69115 Heidelberg  

Tel +49 (0) 6221 4337204
Fax +49 (0) 6221 4337205
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