Die Abrechnung des Honorars erfolgt über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder individuell auf Basis einer Honorarvereinbarung, welche sich grundsätzlich nach dem Zeitaufwand oder Stundensatz richtet. Bei überschaubaren Fällen ist auch eine Pauschalvergütung möglich. Dadurch kann Ihrer finanziellen Situation Rechnung getragen werden. Wir übernehmen für Sie gerne die Beantragung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe, die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zustehen kann.